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Das Beamtenrecht regelt das spezielle Rechtsverhältnis zwischen Beamtinnen und Beamten und einem öffentlichen Dienstherrn. Es wird untergliedert in das allgemeine Beamtenrecht, das Laufbahnrecht, das Besoldungsrecht, das Versorgungsrecht sowie das Disziplinarrecht und nicht zuletzt das Personalvertretungsrecht.
Im öffentlichen Dienst sind sowohl Beamtinnen und Beamte als auch Arbeitnehmer/-innen beschäftigt. Für die Gruppe der Arbeitnehmer/-innen gilt das Tarifrecht (TVÖD, TVL u.a) sowie das Arbeitsrecht und gleichfalls das Personalvertretungsrecht.
Infolge der Föderalismusreform erhielten die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz für ein eigenes Laufbahnrecht, Versorgungsrecht und Besoldungsrecht. Hier sind die unterschiedlichen Entwicklungen stets zu berücksichtigen.
Zahlreiche Beamtinnen sind bei privatisierten Staatsunternehmen tätig, wie etwa bei der Dt.Telekom AG, der Dt. Post AG sowie dem Bundeseisenbahnvermögensamt. Hier gelten z.T. Sonderregelungen wie das PostPersRG.
Im Bereich der Mitbestimmung gilt in den privatisierten Staatsunternehmen im wesentlichen das BetrVG und für die Statusrechte der Beamten das BPersVG. Im Bereich des öffentlichen Dienstes gelten die unterschiedlich weit entwickelten Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder.
Für eine erfolgreiche Vertretung bedarf es tiefgehender Kenntnisse in den genannten Rechtsbereichen.
RA Dirk Lenders ist seit vielen Jahren ein ausgewiesener Kenner dieser Materie und hat zahlreiche Bücher veröffentlicht.
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