Anwaltskanzlei Lenders
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Aktuelles

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Wir informieren Sie regelmäßig über interessante Urteile und Grundsatzentscheidungen sowie über Neuigkeiten aus unserer Kanzlei.

Aktuelle Urteile

 

 

Laufbahnrecht

 

- Ein langjährig beurlaubter und in dieser Zeit mit Aufgaben des höheren Dienstes betrauter Beamter der Dt. Telekom AG kann die Feststellung der Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst verlangen, wenn die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 

Bei dem Beamten handelt es sich um einen Fernmeldehauptsekretär ( A8 ), der den Hochschulgrad "Diplom-Wirtschaftsjurist" (FH) besitzt.

 

 

 Beurteilung/ Beförderung

 

- Eine Beurteilung, die zielgerichtet für ein Beförderungsverfahren erstellt wird, ist rechtswidrig.

Dies gilt insbesondere dann, wenn die Beurteiler mit der Beurteilung zugleich die Auswahlentscheidung für die Beförderung mittreffen. Denn hierfür sind sie in aller Regel nicht zuständig.

 

- Unzulässig ist eine grundsätzliche Unterschreitung der Richtwerte nach § 50 BLV.

§ 50 II 2 BLV verlangt eine Einzelfallüberprüfung.  

 

- Beamte der Dt.Telekom AG, die im Jahre 2012 trotz Bestnote nicht befördert wurden, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz, so gestellt zu werden, als seien sie im Dezember befördert worden.

Bestätigt sich die bisherige Rechtsprechung zur Rechtswidrigkeit des Beurteilungs- und Beförderungsverfahrens, ist ernsthaft zu prüfen, ob diese Beamten besoldungsrechtlich und versorgungsrechtlich so zu stellen sind, als seien sie befördert worden. 

 

"Jobcenter"

 

- Die Agentur für Arbeit ist nicht für die Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit in der gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) zuständig.

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